Aufgrund von gemeinsamen Diskussionsbeiträgen zum Thema Kaiserschnitt habe ich den Blog http://www.recht-geburtsschaden.de/ kennengelernt. Ich möchte ihn an dieser Stelle nicht nur verlinken, sondern vorstellen. Es ist traurig, dass Eltern rechtliche Hilfe benötigen, wenn im Verlauf einer Geburt das Kind geschädigt wird. Manchen wird dies Ängste bereiten, dennoch: Je besser man mental auf Eventualitäten vorbereitet ist, desto besser kann man sich auch davor schützen. Die Situation während einer Geburt kann so dramatisch und aufwühlend sein, dass man nicht an alles denkt. Dies vorher überlegt und sich einige Strategien zurechtgelegt zu haben, kann im Zweifelsfall Leben retten.
Die Kanzlei von Dr. Roland Uphoff für Arzthaftungs- und Geburtsschadensrecht ist für werdende Mütter und Väter sicher eine Herausforderung. Tätig wird ein solcher Rechtsanwalt nämlich meist, wenn ein Schaden eingetreten ist. Und ein Geburtsschaden ist oft mit Leid verbunden. Es geht nicht selten um bleibende Behinderungen, es geht um Schuldgefühle der Eltern und es geht um die Frage, wer vielleicht etwas falsch gemacht hat, all das ist zermürbend. Wenn man also von solchen Fällen liest, kann einem schon Angst und Bange werden. Es geht jedoch bei der Beschäftigung mit Geburtsschäden nicht darum, Ängste zu schüren, sondern darum aufzuklären. Denn nicht nur die Kenntnis möglicher Abläufe, bei denen man dann eingreifen kann, kann Schlimmes verhindern, sondern auch die Möglichkeit, bei Risikoschwangerschaften klug den Entbindungsort zu wählen.
Vor etlichen Jahren erfuhr ich von einem dramatischen Todesfall einer asiatischen Frau, die hier in einer Universitätsklinik entbunden hatte. Asiatinnen haben einen zarten Körperbau, sehr oft drohen schwierige Geburten, wenn sie von Europäern im Verhältnis zu ihrer eigenen Statur übergroße Babys gebären müssen. Nach einer schwierigen Geburt verblutete die Frau im Krankenzimmer, obwohl ihr Mann zigmal Schwestern und Ärzte bat, nach ihr zu sehen, sie glaube, sie müsse sterben. Die Antwort der Oberärztin: “Die glauben alle nach Geburten, dass sie sterben müssen.” Das lässt mich immer jedem raten, nach der Geburt, wenn einem etwas komisch oder gefährlich vorkommt, alles festzuhalten und sich letztlich nie abwimmeln zu lassen. Man macht sich vielleicht lächerlich, wenn es zu fordernd klingt und eine ungute Stimmung erzeugt auf der Kranken-Station – na und? Dann gab es eben umsonst Aufruhr, aber der umgekehrte Fall wäre viel schlimmer. Ein Photo, eine Notiz, ein Name: Wem habe ich das Problem wann geschildert, wie hieß die Schwester, der Arzt, wer hat sich wie geäußert, wann kam schließlich Hilfe…. . Ist das zu juristisch gedacht? Ich fürchte nicht, denn oft bringen nur solche “klaren Ansagen” das Personal dazu, die Situation ernst zu nehmen.
Seit 1991 hat Dr. Roland Uphoff Erfahrung in Sachen Arzthaftungsangelegenheiten gesammelt, er vertritt zusammen mit einem Team von erfahrenen Medizinrechtlern speziell Eltern von geburtsgeschädigten Kindern. Im Jahr 2014 konnte er verkünden: “Ich freue mich sehr, dass meine Kanzlei im Rahmen des aktuellen Top-Rankings der WirtschaftsWoche (Ausgabe 17) zu einer der acht besten Kanzleien im Fachbereich „Medizinrecht“ gekürt wurde. Hierbei speziell als Top-Kanzlei für Patienten und deren Angehörige”.
Die Webseite bietet eine Fülle von Kommentaren, Informationen und wichtigen Artikeln, die vor allem Eltern, die sich überlegen, für ihr geschädigtes Kind zu klagen und ihm zu seinem Recht zu verhelfen, sind hier gut beraten. Vor allem aber beweist diese Seite eines: Auch heute ist Geburt ein gefährliches Geschehen, vielleicht gerade deshalb, weil viele Ideologen uns vormachen wollen, dass alles natürlich am besten ginge und wir die überhöhten Kaiserschnittraten um jeden Preis senken müssten. Ich lese selbst regelmäßig dort nach und hoffe nur immer, durch meinen eigenen Blog den ein oder anderen Fall zu verhindern, der sonst bei Dr. Uphoff rechtlichen Beistand suchen muss.