Wenn sich die Schwangere stundenlange Wehen in der Eröffnungsphase hinter sich hat, wenn sie irgendwann eine Schmerzstillung mittels Rückenmarksanästhesie (PDA) bekommen hat, dann nur noch liegt, weil es mit dem Gehen doch nicht so gut klappt, wenn sie lange nichts gegessen hat, schwach oder mit einem Wort “vollkommen fertig” ist, dann teilt ihr die Hebamme mit, dass der Muttermund immer noch nicht offen ist, die Herztöne vom Kind schlechter werden, man andere Anzeichen hat, dass es dem Kind nicht mehr so gut geht, man solle doch vielleicht über einen Kaiserschnitt nachdenken. Dann erfolgt meist in Hektik, alle sind schon irgendwie nervös, das, was man gemeinhin “Aufklärung” nennt, wovon aber in so einer Situation nicht ernsthaft die Rede sein kann. Der Mutter ist irgendwann alles egal, der Partner hat Angst um sie und das Kind, wer denkt da über Konsequenzen nach. Eigentlich ist das zu spät, eigentlich sollte man früher mit der Schwangeren über solch ein Szenario reden – das finden jetzt auch Gerichte.

Inzwischen stellt sich nicht nämlich nicht mehr nur die Frage, über welche Risiken einer natürlichen Geburt aufzuklären ist, sondern auch wann. Offenbar sollte man nicht beliebig damit warten, so jedenfalls lautet das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes zu dieser Frage. Bei konkreten Hinweisen einer drohenden Problemgeburt müsse die Schwangere frühzeitig über einen Kaiserschnitt als Alternative aufgeklärt werden, heißt es in dem erst vor einem Monat veröffentlichten Urteil (https://www.juraforum.de/recht-gesetz/arzt-muss-schwangere-bei-problemgeburt-rechtzeitig-ueber-kaiserschnitt-aufklaeren-639444). Eine zu späte Aufklärung stelle einen Behandlungsfehler dar, für den Ärzte und Klinik in Haftung genommen werden könnten.

Das gilt es, sich vor Augen zu führen. Denn dies heißt, dass erkennbare Schwierigkeiten – die werdenden Mutter ist schon älter, das Kind droht deutlich über 4000g zu wiegen, die Schwangere ist übergewichtig und hat Schwangerschaftsdiabetes -, von denen man weiß, dass sie die Geburt verzögern können, dass sie eher in einen Kaiserschnitt münden, Anlass geben sollten, dies vorher zu bereden, nicht erst, wenn das Geburtschaos perfekt ist. Genau deshalb sprechen ja schon Geburtshelfer davon, Frauen schriftlich über beide Geburtsvarianten aufzuklären. In jedem Fall heißt dies: Wenn Risiken drohen, wenn absehbar ist, dass bestimmte Vorbedingungen im Verlauf der Geburt einen Kaiserschnitt wahrscheinlicher werden lassen, dann sollte man darüber vorher aufgeklärt werden.